Gewährleistung

Gewährleistung

 

Die Gewährleistungszeit auf Produkte mit Spanplattenträger und aus Massivholz beträgt 2 Jahre, bei AquaPro (PVC) beträgt diese 15 Jahre auf das Trägermaterial. Sie beginnt mit dem Datum der Lieferung. Silikon- und Acryl Verfugungen unterliegen dem Verschleiß, die Gewährleistung auf die Verfugung beträgt höchstens 6 Monate, gerechnet ab dem Einbautag.

Ausgeschlossen von Gewährleistungsansprüchen sind Schäden, welche durch falsche Pflege oder Handhabung sowie durch Dritte verursacht wurden.

Sachmängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch 7 Tage nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens vor Ablauf der vereinbarten oder gesetzlichen Verjährungsfrist schriftlich anzuzeigen.

Mangelhafte Waren sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch uns bereitzuhalten bzw. uns auf Verlangen zuzusenden. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt alle Gewährleistungsansprüche uns gegenüber aus. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

Für Mängel der Ware leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nichterfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

Ermäßigte Ware, wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegen steht.

Ware die durch Spedition geliefert wird, ist sofort bei Übernahme auf Transportschäden zu prüfen. Falls Schäden bei der Übergabe festgestellt werden, müssen diese unbedingt auf den Auslieferpapieren vom Fahrer quittiert werden, da sonst jeglicher Anspruch auf Schadenersatz vom Spediteur und uns abgelehnt wird.

 

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